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Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nach unverschuldeten Verkehrsunfällen oder solchen mit unklarer Rechtslage

Vertretung in Strafverfahren und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

 

 

Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallursacher und dessen Haftpflichtversicherer geltend, verteidigen Sie in einem eventuellen Ermittlungs-, Straf- oder Bußgeldverfahren und wir bemühen uns darüber hinaus um die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für unsere Tätigkeit, sofern bei Ihnen ein derartiger Versicherungsvertrag besteht und das Risiko des Verkehrsrechtsschutzes abgedeckt ist.

 

Im Rahmen des Erstgesprächs nehmen wir entsprechend Ihren Angaben Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie die sonstigen für die Weiterbearbeitung notwendigen Informationen auf und besprechen auf der Grundlage Ihrer Darstellung des Unfallhergangs die Sach- und Rechtslage.

In manchen Fällen kann dieses erste Gespräch auch telefonisch geführt werden oder die entsprechenden Informationen oder Unterlagen werden uns schriftlich mit Brief, Telefax oder E-Mail übermittelt.

Gerne sind wir auch bei der Vermittlung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Feststellung der unfallbedingten Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug behilflich.

Sollte bei Ihnen selbst oder bei Fahrzeuginsassen bedauerlicherweise ein Personenschaden entstanden sein, beraten wir Sie, welche Atteste und Gutachten für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen notwendig sind.

Wenn die Unterlagen weitestgehend vollständig sind, machen wir die Schadensersatzansprüche bei der Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeuges geltend und bemühen uns um eine außergerichtliche Erledigung entweder durch vollständigen Schadensausgleich oder eine sachgerechte Haftungsverteilung.

Sollte dies nicht möglich sein, holen wir nach Absprache mit Ihnen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) die Kostenzusage für das erstinstanzliche Zivilverfahren ein, bereiten die Klage vor und reichen diese dann beim zuständigen Zivilgericht ein. Sofern das Ergebnis des erstinstanzlichen Urteils aus sachlicher und rechtlicher Sicht nicht befriedigend ist, führen wir, nach erneuter Absprache mit Ihnen und der Rechtsschutzversicherung, dann das Berufungsverfahren durch. Gegen das Berufungsurteil ist dann in der Regel kein weiteres Rechtsmittel mehr möglich.

Nach Aufnahme der notwendigen Erstangaben bemühen wir uns zunächst um Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, um zunächst anhand der hier gewonnenen Erkenntnisse festzustellen, welcher Vorwurf Ihnen genau gemacht wird. Danach ist in der Regel eine persönliche Besprechung notwendig, um die Begründetheit dieser Vorwürfe anhand Ihrer Angaben zum Tathergang überprüfen zu können und sodann eine entlastende Stellungnahme zu fertigen und zur Ermittlungsakte zu reichen. Vielfach führt dies bereits zu einer Verfahrenseinstellung. Sofern dies nicht der Fall ist, verteidigen sie wir Sie in dem sich dann anschließenden Bußgeld- oder Strafverfahren mit dem Ziel eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung, was der häufigere Fall ist.