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Gestaltung von Kaufverträgen über bewegliche Gegenstände sowie die Vertretung von Käufern und Verkäufern bei der Durchführung des Kaufvertrages und bei Leistungsstörungen sowie der Sachmängelhaftung.

 

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Kaufverträgen aller Art und begleiten sie rechtlich bis zum Vertragsabschluss und, sofern gewünscht, auch während der Vertragslaufzeit und bei dessen Beendigung.

 

Sollte Ihr Vertragspartner Ihnen einen von ihm vorbereiteten Kaufvertrag vorlegen, prüfen wir diesen Vertrag und dessen rechtliche Konsequenzen für Sie. Eine derartige Überprüfung vor Vertragsschluss können wir nur ausdrücklich empfehlen, auch wenn damit Kosten verbunden sind.

Wenn sich erst nach Vertragsabschluss für Sie nachteilige Regelungen herausstellen, die Sie selbst vor Vertragsabschluss nicht gesehen haben, sind die finanziellen Folgen meistens wesentlich teurer als die Kosten einer Prüfung vor Vertragsabschluss. Sofern der Ihnen vorgelegte Vertrag für Sie nachteilige Regelungen enthält, nehmen wir nach Rücksprache mit Ihnen mit Ihrem Vertragspartner Kontakt auf, um die nachteiligen Regelungen für Sie neu zu verhandeln oder beraten Sie intern bei Ihren eigenen Nachverhandlungen, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten.

In vielen Fällen, bei denen Ihr Vertragspartner Ihnen vorformulierte Vertragsbedingungen vorlegt, wird dies allerdings nicht möglich sein. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Vertrag trotz bestehender Risiken dennoch abschließen oder aber hiervon Abstand nehmen, um einen anderen Anbieter zu suchen, der vielleicht andere, für Sie günstigere Vertragsbedingungen anbietet.