Hierzu gehört insbesondere bei Mängeln der Reise die Geltendmachung von Minderungs- und sonstigen Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter sowie sonstigen, an der Durchführung der Reise beteiligten Leistungserbringern.
Sie übergeben uns die vollständigen Reiseunterlagen sowie auch eventuell den Reiseprospekt oder einen Ausdruck der Internetseite, über den bzw. die Sie die Reise gebucht haben und schildern uns die von Ihnen wahrgenommenen Mängel der Reise.
Wir überprüfen dann zusammen mit Ihnen, ob tatsächlich Mängel vorliegen, die Schadensersatzansprüche rechtfertigen, legen dann mit Ihnen zusammen die Höhe der Schadensersatzansprüche für berechtigte Mängel fest und machen diese gegenüber dem Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungserbringern geltend.
Sofern es hier, wie vielfach, zu keiner Einigung kommt, müssen diese gerichtlich geltend gemacht werden, um zu einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen. Hierfür ist es in der Regel notwendig, dass Ihnen die sonstigen Teilnehmer der von Ihnen gebuchten Reise deren eigene Schadensersatzansprüche abtreten, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.