Allgemein und insbesondere Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Zugewinn- und Vermögensauseinandersetzung, Umgangsrecht und elterliche Sorge sowie die Gestaltung von Eheverträgen und Verträgen für eine Lebensgemeinschaft.
Hier bildet ein ausführliches Gespräch die Grundlage zur Weiterbearbeitung, um zunächst einen möglichst umfassenden Überblick über die bestehende tatsächliche und rechtliche Situation der Beteiligten zu gewinnen. Im Anschluss daran besprechen wir die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens, um dann mit Ihnen die weiteren Schritte festzulegen.
In Verfahren vor den Familiengerichten übernehmen wir Ihre Vertretung als Antragsteller(in) oder Antragsgegner(in). Sofern die Atmosphäre zwischen den Beteiligten emotional stark aufgeheizt ist, bemühen wir uns, deeskalierend zu wirken und die Angelegenheit auf einer sachlichen Ebene zu bearbeiten.
Auch bemühen wir uns, im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinn, Umgangsrecht mit den Kindern, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu erreichen, da dies für die Beteiligten weniger belastend ist, als sämtliche Fragen vor Gericht zu klären. Wenn es allerdings nicht anders geht, vertreten wir auch gerne nachhaltig Ihre Interessen vor Gericht.