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Gestaltung von Handelsvertreterverträgen sowie die Beratung und Vertretung des Unternehmens oder des Handelsvertreters während der Vertragslaufzeit, Bearbeitung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter sowie die Beratung bei Vertragsbeendigung und bei Ausgleichszahlungen nach § 89 b HGB.

 

Wir beraten Sie als Unternehmer oder Handelsvertreter bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen aller Art und begleiten Sie rechtlich bis zum Vertragsabschluss und, sofern gewünscht, auch während der Vertragslaufzeit und bei dessen Beendigung.

 

Sollte Ihr Unternehmer Ihnen einen von ihm vorbereiteten Handelsvertretervertrag zur Unterzeichnung vorlegen, prüfen wir diesen Vertrag und dessen rechtliche Konsequenzen für Sie.

Eine derartige Überprüfung vor Vertragsschluss können wir nur ausdrücklich empfehlen, auch wenn damit Kosten verbunden sind. Wenn sich erst nach Vertragsabschluss für Sie nachteilige Regelungen herausstellen, die Sie selbst vor Vertragsabschluss nicht gesehen haben, sind die finanziellen Folgen meistens wesentlich teurer als die Kosten einer Prüfung vor Vertragsabschluss.

Sofern der Ihnen vorgelegte Vertrag für Sie nachteilige Regelungen enthält, nehmen wir nach Rücksprache mit Ihnen mit Ihrem Unternnehmer Kontakt auf, um die nachteiligen Regelungen für Sie neu zu verhandeln oder beraten Sie intern bei Ihren eigenen Nachverhandlungen, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten.

Besonders zu beachten im Rahmen eines Handelsvertretervertrages ist der Gebietsschutz oder die finanziellen Folgen der Tätigkeit mehrerer Handelsvertreter bei Abschluss eines Geschäfts.

Auch sollte vorab geklärt werden, welche Bestandskunden der Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernimmt und wie der jeweilige Umsatz bei Übernahme war, um hier später eine eventuelle Ausweitung des Geschäfts mit Bestandskunden und die Gewinnung von Neukunden im Hinblick auf einen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung nach § 89 b HGB errechnen zu können.

Bei grenzüberschreitenden Verträgen ist ein besonderes Augenmerk auf die Fragen des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts zu richten. Hieraus können sich im Laufe des Vertrages für beide Vertragsparteien erhebliche Schwierigkeiten ergeben, wenn hier keine klaren Regelungen vorhanden sind.