Gestaltung von Handelsvertreterverträgen sowie die Beratung und Vertretung des Unternehmens oder des Handelsvertreters während der Vertragslaufzeit, Bearbeitung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter sowie die Beratung bei Vertragsbeendigung und bei Ausgleichszahlungen nach § 89 b HGB.
Wir beraten Sie als Unternehmer oder Handelsvertreter bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen aller Art und begleiten Sie rechtlich bis zum Vertragsabschluss und, sofern gewünscht, auch während der Vertragslaufzeit und bei dessen Beendigung.
Eine derartige Überprüfung vor Vertragsschluss können wir nur ausdrücklich empfehlen, auch wenn damit Kosten verbunden sind. Wenn sich erst nach Vertragsabschluss für Sie nachteilige Regelungen herausstellen, die Sie selbst vor Vertragsabschluss nicht gesehen haben, sind die finanziellen Folgen meistens wesentlich teurer als die Kosten einer Prüfung vor Vertragsabschluss.
Sofern der Ihnen vorgelegte Vertrag für Sie nachteilige Regelungen enthält, nehmen wir nach Rücksprache mit Ihnen mit Ihrem Unternnehmer Kontakt auf, um die nachteiligen Regelungen für Sie neu zu verhandeln oder beraten Sie intern bei Ihren eigenen Nachverhandlungen, ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten.
Auch sollte vorab geklärt werden, welche Bestandskunden der Handelsvertreter zur weiteren Betreuung übernimmt und wie der jeweilige Umsatz bei Übernahme war, um hier später eine eventuelle Ausweitung des Geschäfts mit Bestandskunden und die Gewinnung von Neukunden im Hinblick auf einen Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung nach § 89 b HGB errechnen zu können.