Überwiegend die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Geltendmachung von Pflichtteilsrechten sowie die Vertretung bei Erbauseinandersetzungen.
Im persönlichen Gespräch mit Ihnen, nach vorheriger Absprache auch gerne bei Ihnen zuhause in Ihrer gewohnten Umgebung, teilen Sie uns Ihre Wünsche und Ziele für die erbrechtlichen Regelungen mit. Wir erörtern mit Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, fertigen dann einen ersten Entwurf des Testaments oder Erbvertrages, den wir Ihnen zur Überprüfung übersenden. In einem weiteren Gespräch mit Ihnen besprechen wir etwaige Änderungs- und Ergänzungswünsche und arbeiten diese dann in den Entwurf ein.
Wenn die endgültige Fassung fest steht, besprechen wir mit Ihnen, ob die letztwillige Verfügung handschriftlich oder in notarieller Form niedergelegt wird und sorgen für ordnungsgemäße Hinterlegung beim Nachlassgericht.
Bei der Geltendmachung von Pflichtteilsrechten sowie bei Erbauseinandersetzungen beraten und vertreten wir Sie bei der Feststellung des Nachlasswertes bereinigt um Nachlassverbindlichkeiten und, daran anschließend, bei der Errechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsrechten gegenüber dem oder den Erben oder der Durchführung der Erbauseinandersetzung bei einer Mehrheit von Erben. Wir streben stets eine gütliche Einigung an, um die persönlichen und finanziellen Belastungen für den Mandanten möglichst gering zu halten; sofern dies nicht gelingt, muss eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden.