Vorrangig die Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen und Mietverträgen über Wohnraum sowie die Vertretung von Mietern und Vermietern bei bestehenden Mietverträgen und bei deren Beendigung.
Hierzu gehört auch die Vertretung von Vermietern oder Mietern bei Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Kautionsabrechnungen nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie dessen Kündigung durch Vermieter oder Mieter.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen aller Art und begleiten Sie rechtlich bis zum Vertragsabschluss und, sofern gewünscht, auch während der Vertragslaufzeit und bei dessen Beendigung.
Sollte Ihr Vertragspartner Ihnen einen von ihm vorbereiteten Mietvertrag zur Unterzeichnung vorlegen, prüfen wir diesen Vertrag und dessen rechtliche Konsequenzen für Sie. Eine derartige Überprüfung vor Vertragsschluss können wir nur ausdrücklich empfehlen, auch wenn damit Kosten verbunden sind. Wenn sich erst nach Vertragsabschluss für Sie nachteilige Regelungen herausstellen, die Sie selbst vor Vertragsabschluss nicht gesehen haben, sind die finanziellen Folgen meistens wesentlich teurer als die Kosten einer Prüfung vor Vertragsabschluss. Sofern der Ihnen vorgelegte Vertrag für Sie nachteilige Regelungen enthält, nehmen wir nach Rücksprache mit Ihnen mit Ihrem Vertragspartner Kontakt auf, um die nachteiligen Regelungen für Sie neu zu verhandeln.
Wir überprüfen für Sie als Vermieter bei bestehenden Mietverhältnissen die Möglichkeiten der Mieterhöhung, der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sowie die von Ihnen erstellten Betriebskostenabrechnungen sowie, nach Beendigung des Mietverhältnisses, die Kautionsabrechnung.
Für Mieter überprüfen wir Mieterhöhungsverlangen des Vermieters, eventuelle ordentliche oder außerordentliche Vermieterkündigungen sowie dessen Betriebskostenabrechnungen und, nach Beendigung des Mietverhältnisses, die Kautionsabrechnung. Sollten sich hier rechtliche Unwirksamkeiten ergeben, nehmen wir Kontakt mit Ihrem Vermieter auf, um diese zu klären.