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Rechtsanwalt Alexander Dopatka ist Schlichter nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz und hierbei insbesondere in nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist, vermittelnd tätig.

 

In diesem Bereich ist von Seiten des Schlichters viel Fingerspitzengefühl erforderlich, um sich in die Belange der Parteien des Schlichtungsverfahrens einzudenken, die Beschwerden oder Störungen rechtlich einzuordnen und im persönlichen Gespräch an einem neutralen Ort, am besten beim Schlichter, mit den Parteien des Schlichtungsverfahrens eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die beide Parteien zufrieden stellt und deren beidseitige Interessen wahrt.

Im Gespräch mit den Parteien stellt sich vielfach heraus, dass die im Schlichtungsantrag genannten Beschwerden über das Verhalten der anderen Partei nur der äußere Anlass sind, die tiefere Ursache für den Streit jedoch ganz woanders liegt und diese den Parteien vielfach gar nicht mehr bewusst ist und erst im Gespräch freigelegt werden muß.

Wenn dies gelingt und die Ursache einvernehmlich beseitigt werden kann, ist meist der aktuelle Streit ebenfalls rasch beigelegt. Sofern sich im Schlichtungsverfahren keine Einigung der Parteien ergibt, besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, das zuständige Amtsgericht anzurufen und hier eine gerichtliche Lösung zu suchen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Vorlage einer vom Schlichter ausgestellten Erfolglosigkeitsbescheinigung für das Schlichtungsverfahren.

Einzelheiten zum Bayerischen Schlichtungsgesetz finden Sie hier:
http://www.justiz.bayern.de/media/schlichtungsgesetz_010109.pdf