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ladyofjustice

Grundsätzlich rechnen wir nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Sofern für den Mandanten eine Rechtsschutzversicherung besteht, bemühen wir uns um die Einholung der Kostenzusage und rechnen dann nach deren Vorliegen direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab, so dass der Mandant oder die Mandantin nur mit dem möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt je Schadensfall belastet wird, sofern keine Erstattung durch die Gegenseite erfolgt.
Bei Beratungstätigkeiten besprechen wir vorab die zu vereinbarende Vergütung auf Stundenbasis oder als Pauschalhonorar, so dass der Mandant jederzeit weiß, welche Kosten auf ihn zukommen.

Persönliche Besprechungstermine mit Herrn Rechtsanwalt Dopatka oder Frau Rechtsanwältin Dopatka bitten wir stets vorab zu vereinbaren.

Telefonisch sind wir für Sie Montag bis Freitag während der üblichen Bürozeiten zwischen 9 Uhr und 18 Uhr erreichbar. Auch außerhalb dieser Zeiten sind wir für Sie telefonisch über unseren Anrufbeantworter erreichbar. Wenn Sie uns hier Ihren Namen und Ihre Telefonnnummer hinterlassen, rufen wir Sie sobald wie möglich zurück, ansonsten können Sie uns natürlich jederzeit mit Fax und Email erreichen.

Besprechungen mit Mandanten können auch in den Abendstunden oder am Wochenende geführt werden, wenn der Mandant tagsüber in der Regel zeitlich verhindert ist, in Ausnahmefällen kann auch die Besprechung beim Mandanten stattfinden. Hierfür können allerdings gesonderte Kosten anfallen.